Deutliche Mauterhöhung steht an

Zum 01.12.2023 wird es eine quasi Verdoppelung der Mautkosten geben. Welche Auswirkungen oder gar Chancen dies hat, darüber gibt es nachfolgend einige Informationen.

Die fiskalische/staatliche CO2-Bepreisung in Höhe von 200 €/Tonne zum 01.12.23 verteuert die bereits Anfang diesen Jahres angehobene Maut nochmals exorbitant. Dies in Verbindung mit den aktuell wieder steigenden Kraftstoffpreisen wird zu einer Verteuerung der Transportkosten und mithin zu einer weiteren Erhöhung der Abgabepreise für Getränke führen. Liegen die Mautkosten je KM für Euro6-LKW >18t aktuell bei etwa 0,19 €, so steigen sie ab Dezember auf ca. 0,33 €. Somit erhöhen sich die Frachtkosten bei Abholtouren um fast 10%. Es ist also wichtig, daß sowohl GFGH als auch Direktlieferanten eine entsprechende Erhöhung ihrer Abgabepreise zum 1.12.23 ankündigen als auch (da es eine fiskalische (und somit nachvollziehbare) Maßnahme ist) umsetzen. Zusätzlich ist die Erhöhung selbstverständlich nicht nur bzgl. der Abholung sondern auch für die Ausfuhr der Ware zu berücksichtigen. In dem Zusammenhang sollte der GFGH auch die Abrechnung der Vorfrachten bei der Ausfuhr von Gratisware gegenüber den Herstellern anpassen. Speziell das Sortiment der weiten Touren (u.a. die bayerischen Hellbiere etc.) wird die Erhöhung der Transportkosten im Rest der Republik deutlich treffen und somit durchaus auch – nach dem Prinzip „buy local“ – Chancen für regionale Hersteller bieten.

Ab 1.7.2024 wird zudem die Maut auf Fahrzeuge ab 3,5t ausgeweitet, was u.a. die Lieferdienste oder auch Gastrobelieferungen mit kleineren LKW vielfach treffen wird. Dies sollte rechtzeitig bedacht werden.

Zu dem Thema Mauterhöhung gibt es aktuell eine sehr interessante Abhandlung (u.a. auch mit Argumentationshilfen) auf der Internetseite des Portals GetränkeNews! . Und wer Fakten zu den anstehenden Erhöhungen sowohl zum 1.12.23 als auch zum 1.7.24 sucht, ist auf der Homepage der Straßenverkehrsgenossenschaft SVG bestens aufgehoben.